Allgemeine Vorschriften
- Bei der Ankunft sind alle Gäste verpflichtet, die Preisliste und die Campingplatzordnung zu lesen und sich mit einem gültigen Dokument an der Rezeption anzumelden. Der Campingplatz kann gegen jeden, der sich ohne ordnungsgemäße Registrierung im Dorf aufhält, strafrechtlich vorgehen.
- Bei der Einreise muss sowohl die genaue Anzahl der mitreisenden Haushaltsmitglieder als auch die Art der unterzubringenden Geräte angegeben werden . Der Campingplatz akzeptiert keine Aufenthalte von Berufstätigen, da es sich um eine Struktur mit ausschließlich touristischer Ausrichtung handelt. Kundenfahrzeuge (Wohnmobile und Caravans) müssen über ein amtliches Kennzeichen verfügen, sonst werden sie nicht akzeptiert. Jede An- und/oder Abreise innerhalb der Gruppe muss der Geschäftsleitung mitgeteilt werden, um die Kosten des Urlaubs korrekt berechnen zu können.
- Minderjährigen unter 18 Jahren ist der Zutritt zum Campingplatz nur in Begleitung von Erwachsenen gestattet, die für sie gesetzlich verantwortlich sind. Erwachsene müssen darauf achten, dass das Verhalten ihrer Kinder oder ihnen anvertrauten Minderjährigen die Ruhe und Sicherheit anderer Kunden nicht stört.
- Der Zugang zum Campingplatz ist für Besucher nur zu Fuß und gegen Vorlage eines Ausweisdokuments möglich. Bei einem Aufenthalt in der Anlage von mehr als 2 Stunden ist der Tagessatz zu entrichten.
- Die Dauer des Monats wird auf der Grundlage der Zahl der Notti wirksam.
- Die gebuchten Stellplätze können ab 16:00 Uhr bezogen werden und müssen bis 10:00 Uhr geräumt sein. Nach Ablauf dieser Zeit wird auch der Folgetag mitgezählt.
- Die gebuchten Apartments können ab 16:00 Uhr bezogen werden und müssen bis 10:00 Uhr geräumt sein.
- Crews dürfen in der Zeit vom 01.08. bis 31.08. nicht leer gelassen werden (ausgenommen Pauschalpreise. Mindestanzahl Crewmitglieder täglich 2 Erwachsene).
- Jeder Stellplatz ist mit einem Stromanschluss ausgestattet . Um die Sicherheit der Anlage und der Gäste zu gewährleisten, wird empfohlen, gesetzeskonforme Kabel und Steckdosen zu verwenden, nur einen Stromanschluss zu nutzen und beim Umgang mit Gas und Herden höchste Vorsicht walten zu lassen.
- Für Abonnenten ist die Nutzung nur eines Stromanschlusses möglich, für die zweite Steckdose fallen zusätzliche Kosten in Höhe von 200,00 € an.
- Die Einfahrt mit dem Auto (im Schritttempo) ist nur bei der Ankunft (Check-in) und Abreise (Check-out) gestattet, um das Aus- und Einladen des Gepäcks zu ermöglichen. Die Einfahrt mit dem Auto ist Gästen/Besuchern NIEMALS gestattet.
- Alle Geräte müssen innerhalb der Grenzen des zugewiesenen Stellplatzes platziert werden, wobei auch die Öffnung der Fenster von Wohnmobilen und Wohnwagen zu berücksichtigen ist, um nicht in den Bereich des angrenzenden Stellplatzes einzudringen.
- Hunde, die laut Tarifplan zugelassen sind, müssen bei der Buchung immer angegeben werden und müssen an der Leine oder mit einem Maulkorb (bei Aggressivität obligatorisch) geführt werden. Die Besitzer sind verpflichtet, den Gesundheitspass ihres Haustiers vorzulegen und es zur Verrichtung physiologischer Bedürfnisse (unter Berücksichtigung der sofortigen Beseitigung der Exkremente) aus dem Campingplatz zu begleiten.
- Besitzer von Hunden in den Apartments müssen darauf achten, dass diese nicht auf Sofas und Betten klettern und keine Schäden an der Struktur und den vorhandenen Gegenständen verursachen. In diesem Fall werden die Kosten für die Wiederherstellung der Aufenthaltsrechnung belastet.
- In den Wohnungen ist nur ein großer Hund erlaubt.
- Hundehalter auf Stellplätzen müssen darauf achten, dass sie die anderen Campingplatzgäste nicht durch Eindringen in fremde Bereiche stören. Hundezäune dürfen eine Höhe von 100 cm nicht überschreiten. Reicht diese nicht aus, um den Hund einzusperren, muss dieser innerhalb des Stellplatzes angebunden bleiben. Wer sich nicht an die oben genannten Regeln hält, wird aufgefordert, den Campingplatz umgehend zu verlassen. Die Leitung haftet nicht für etwaige Aggressionen zwischen Hunden oder Unhöflichkeiten zwischen Besitzern innerhalb und außerhalb der Anlage (Hundestrand und Außenbereich des Campingplatzes).
- Es ist nicht gestattet, Hunde unbeaufsichtigt auf dem Stellplatz oder in der Wohnung zu lassen.
- Tierbesitzer, die diese Regeln nicht einhalten, werden gebeten, den Campingplatz umgehend zu verlassen.
Es ist sehr vietato
- Machen Sie auf dem Campingplatz und am Strand Feuer . Das Grillen ist in den dafür vorgesehenen Bereichen nur mit Holzkohle (kein Holz) möglich.
- Anbringen von Abdeckungen, die an Pflanzen befestigt oder am Boden befestigt sind, Verankerungen an Kiefern, feste Konstruktionen über Wohnmobilen und Wohnwagen, Aufstellen von Zäunen und Spannseilen auf Augenhöhe (wir empfehlen die Verwendung spezieller Wäscheleinen), Einschlagen von Nägeln in Bäume, Gießen von Öl, kochendem Wasser und/oder Seifenlauge in den Boden, Verursachen Sie auf keine Art und Weise Schäden an Pflanzen, Bäumen, Blumenbeeten und Campingmöbeln.
- Befestigen Sie nichts am Zaun des Campingplatzes (z. B. Schattentücher, Abspannseile usw.). Auf Stellplätzen mit Meerblick darf die grüne Windschutzplane nur auf Pfosten des Kunden angebracht werden, die mindestens 10 cm vom Zaun entfernt sind und niedriger oder höchstens gleich hoch sein müssen. Gleiches gilt für Abdeckungen, die maximal 10 cm vom Wohnwagen/Wohnmobil/Zelt entfernt angebracht werden dürfen.
- Befestigen Sie Drähte, Hängematten oder andere Gegenstände an den Zaunpfosten und Laternenpfählen Ihres Campingplatzes.
- Zäune dürfen eine Höhe von 100 Zentimetern nicht überschreiten und müssen aus feuerfestem Material bestehen (z.B. KEIN Schilf).
- Verkehr mit Fahrzeugen von 13:00 bis 16:00 Uhr und von 20:00 bis 8:00 Uhr (halten Sie die oben angegebenen Zeiten für den Verkehr mit Fahrzeugen NUR während des Check-ins/Check-outs ein).
- Die Nutzung von Fernseher, Radio oder Musikinstrumenten mit hoher Lautstärke, wodurch andere Bewohner gestört werden, insbesondere während der Ruhezeiten (0:00 – 07:00 Uhr/13:00 – 16:00 Uhr).
- Den Stellplatz in einem unansehnlichen Zustand hinterlassen (sowohl während des Aufenthalts als auch beim Verlassen des Campingplatzes).
Weitere Empfehlungen
- Die Gäste werden gebeten , auf Hygiene und Sauberkeit zu achten, indem sie die Badezimmer und Toiletten des Campingplatzes ordnungsgemäß benutzen und die bereitgestellten Behälter für die Abfallentsorgung verwenden.
- Dem Kunden wird der gesamte gebuchte Aufenthalt in Rechnung gestellt, Verzögerungen am Anreisetag oder Vorverlegungen am Abreisetag werden dennoch als tatsächliche Anwesenheitstage berechnet.
- Der Saisonsaldo muss bis spätestens 10. August bezahlt werden.
- Auch wenn das Wohnmobil/der Wohnwagen/das Zelt leer bleibt, werden die Tageskosten für den Stellplatz plus eine Person berechnet.
- Die Gäste müssen am Abreisetag beim Gastgeber bezahlen oder sich den Betrag vom Gastgeber bezahlen lassen. Eine spätere Abbuchung vom Konto des Gastgebers ist nicht möglich.
- Pro Saisonhund fallen Kosten von 400,00 € an, pro Halbsaisonhund von 250,00 €, die Tageskosten betragen im Apartment 10,00 € und auf dem Campingplatz 7,00 € in der Nebensaison und 10,00 € in der Mittel- und Hochsaison.
- Zur Reinigung der Chemietoiletten ist die Nutzung der entsprechenden Einrichtungen in der Nähe der Toiletten zwingend erforderlich.
- Bitte gehen Sie mit dem vom Campingplatz bereitgestellten Trinkwasser bewusst und sparsam um (es darf nicht zum Waschen von Zelten, Kochnischen, Veranden, Autos und anderem Zubehör verwendet werden).
- Wir erinnern Sie außerdem daran, auf die den Gästen zur Verfügung stehende Ausrüstung zu achten und Kinder am Strand, auf dem Spielplatz und bei Unterhaltungsaktivitäten zu beaufsichtigen.
- Der Parkplatz ist nicht bewacht . Die Geschäftsleitung übernimmt daher keine Haftung für Diebstähle oder Schäden wie Kratzer und Dellen.
- Die Richtung und die Kasse öffnen zwischen 8:00 und 13:00 Uhr und zwischen 16:00 und 20:00 Uhr.
- Das Eingangstor ist von 7:00 bis 24:00 Uhr geöffnet. Die Zufahrt zum Campingplatz ist stets über einen Fußgängerüberweg gewährleistet.
- Bei nächtlichen Notfällen wenden Sie sich bitte an den Wachmann.
- Jeder Gast ist verpflichtet , sein Eigentum sorgfältig zu bewachen. Die Geschäftsleitung lehnt jede Verantwortung im Falle von Diebstahl, Vandalismus oder Sachschäden durch Dritte ab.
- Auf dem Campingplatz gefundene Gegenstände müssen der Geschäftsleitung übergeben werden.
- Außer bei der Deckung von Haftpflichtrisiken Dritter oder im Falle einer nachgewiesenen direkten Verantwortung der Leitung und/oder des Personals haftet die Verwaltung nicht für Schäden infolge außergewöhnlicher Naturereignisse, Schäden durch herabfallende Äste, Diebstähle, Schäden/Unfälle durch unsachgemäße Verwendung von Fahrzeugen/Geräten und fahrlässiges Verhalten.
- Die Gäste werden außerdem gebeten , alle Empfehlungen der Geschäftsleitung in bestimmten Situationen zu respektieren. Wer sich nicht daran hält, wird umgehend vom Campingplatz verwiesen.
Hunde-Regelung
Ich kann sono sono unter der Leitung und der einzigen Verantwortung des Eigentümers des Zuckerrohrs.
Diese letzten Monate, nachdem ich den zweiten Klaviertarif angenommen hatte, zeigten immer den Moment der Vormerkung an und hielten das ganze Jahr über an, im Falle von Aggressivität, mit dem Museruola und all’interno della piazzola.
Der Eigentümer ist verpflichtet, das Tierheim mit seinen eigenen Tieren zu versorgen, den ganzen Tag auf dem Campingplatz zu begleiten, bis er die Krankheit kennt (vorausgesetzt, dass er die Sportarten sofort abbauen kann), und versichert, dass er nicht über die Toiletten schwebt oder die Mietwohnungen vermietet und diese nicht stört Weitere Unterkünfte auf dem Campingplatz, um andere Plätze zu überfallen.
Es ist mir nicht möglich, nur einen Hund allein zu lassen, weder auf der Piazza noch in der Wohnung.
Negli appartamenti è permesso accogliere solo une cane di big taglia. Wenn Sie die Richtung wählen, wenden Sie sich bitte an bestimmte Situationen.
Die Liegeplätze für Hunde sind nicht über 120 cm hoch. Sie waren plötzlich nicht mehr in der Lage, den Campingplatz sofort zu besuchen. Die Richtung liegt nicht in der Verantwortung für eventuelle Aggressionen durch Hunde oder Episoden von Unhöflichkeit gegenüber dem Eigentümer im Innenbereich und den Fuori della Struttura (Strandbau und Außengelände des Campingplatzes).
Hunde-Strand-Regelung
- In diesem Vortrag wurde ein Blick auf die Augen mit Ombrelloni und Buchstaben geworfen, und die Hunde konnten sich keine Sorgen machen, im Falle der Aggressivität mit der Muse.
- Ich kann es nicht zulassen, dass ich meine Camping-Reiseziele betrete.
- Ich kann in der Lage sein, in der Arbeit mit der Aufsichtsbehörde und in der Verantwortung des Eigentümers freie Hand zu lassen und ihnen die nötige Freiheit zu geben deiezioni.
Wir freuen uns über die Zusammenarbeit und freuen uns über ein dauerhaftes Glück.
La Direzione Campingplatz Bocche d’Albegna
Wir freuen uns über die Zusammenarbeit und freuen uns über ein dauerhaftes Glück.
La Direzione Campingplatz Bocche d’Albegna